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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten die grundlegenden Regeln für die Nutzung der Internetseite der Maxda Darlehensvermittlungs GmbH (im Folgenden "Maxda" genannt) und für alle, auch zukünftigen Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen zwischen dem Partner Partner ( im Folgenden „Partner“ genannt und Maxda. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Partners finden keine Anwendung, es sei denn, Maxda hat die abweichenden oder entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Partners ausdrücklich anerkannt.

 

2. Dienste / Definitionen

2.1. "Partnerprogramm" bezeichnet ein über die Plattform von Maxda realisiertes Vergütungsprogramm, bei dem für die Erbringung bestimmter Media- oder Vertriebsleistungen sowie für Tätigkeiten im Rahmen der Kreditvermittlung (Untervermittlungsleistungen) bestimmte Vergütungen gezahlt werden.

2.2. "Programmbetreiber" ist jeder, der mit Hilfe eines Partnerprogramms bestimmte Produkte vermarkten oder im Rahmen der Kreditvermittlung tätig sein will. Der Programmbetreiber ist der für ein Partnerprogramm wirtschaftlich Verantwortliche.

2.3. "Partner" ist ein Betreiber von Internet-Angeboten, der vermittelt über die Plattform von Maxda, die darüber zur Verfügung gestellten Werbemittel zum Zwecke der Generierung von Einnahmen, in die eigenen Online-Angebote integriert. Dies erfolgt entweder als Media- oder Vertriebsleistung oder als (Unter-) Kreditvermittlung.

2.4. "Vertriebsziele" sind die Aktionen eines durch den Partner geworbenen Kunden, die der Programmbetreiber erreichen will, und für die er eine Vergütung zahlt. Maxda ist spezialisiert auf folgende Vertriebsziele: Die Generierung von Aktionen akquirierter Besucher ("Leads, pay per Lead, PPL") sowie die Vermittlung von Kreditverträgen ("Sales, pay per Sale, PPS").

 

3. Teilnahmevoraussetzungen

Die Nutzung des Partnerprogramm-Netzwerks von Maxda ist Minderjährigen und anderen nicht oder nur beschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen sowie Personen, die bereits von Maxda von der Nutzung des Netzwerks ausdrücklich ausgeschlossen worden sind, nicht gestattet.

 

4. Registrierung / Partnerkonto / Vertragsschluss

4.1. Die Nutzung der Plattform von Maxda setzt eine Registrierung des Partners bei Maxda und die Einrichtung eines Partnerkontos voraus. Durch die Registrierung kommt zwischen dem Partner und Maxda ein Vertrag über die Nutzung der Plattform zustande. Der Partner ist verpflichtet, die bei der Registrierung erhobenen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Bei einer Änderung der erhobenen Daten nach erfolgter Registrierung hat der Partner seine Angaben in seinem Partnerkonto unverzüglich zu aktualisieren.

4.2. Der Partner hat seine Zugangsdaten, insbesondere das Zugangspasswort, geheim zu halten und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte geschützt aufzubewahren. Sind dem Partner die Zugangsdaten abhanden gekommen oder stellt er fest oder hegt er den Verdacht, dass seine Zugangsdaten von einem Dritten genutzt werden, hat er dies Maxda umgehend mitzuteilen. Bei Verlust oder bei Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung der Zugangsdaten durch einen Dritten ist Maxda ist zur sofortigen Sperrung des Partnerkontos berechtigt.

4.3. Mit Absendung des Registrierungsformulars gibt der Partner ein Angebot auf den Abschluss einer Nutzungsvereinbarung mit Maxda ab. Akzeptiert Maxda die Registrierung, erhält der Partner eine Bestätigungs-E-Mail mit Zugangsdaten zum passwortgeschützten Partnerbereich der Plattform von Maxda. Mit Zugang der Bestätigungs-E-Mail kommt zwischen Maxda und dem Partner die Nutzungsvereinbarung zustande.

4.4. Maxda behält sich vor, die Identität der Partner durch Kopien des Personalausweises oder der Firmeneintragung zu überpüfen. Zusätzlich müssen bei Anmeldungen von ausländischen Partnern im Sinne der Abgabenordnung geeignete Dokumente bereitgestellt werden, welche den Firmen – bzw, Wohnsitz des Partners im Ausland eindeutig belegen. Ansonsten können keine Auszahlungen erfolgen.

4.5. Eine mehrfache Registrierung des Partners und das Anlegen mehrerer Partnerkonten sind nur mit vorheriger Zustimmung von Maxda gestattet.

 

5. Statistiken / Rechnungsstellung / Mitteilungen

5.1. Maxda stellt für den Partner im passwortgeschützten Partnerbereich aussagekräftige Statistiken sowie die Abrechnungen gutgeschriebener Vergütungen zur Verfügung.

5.2. Maxda informiert den Partner über wichtige Neuerungen sowie Änderungen der Teilnahme- oder Vergütungsbedingungen von Partnerprogrammen ausschließlich per E-Mail. Wünscht der Partner ausdrücklich keine Information per E-Mail, ist er verpflichtet, sich regelmäßig online über die Plattform von Maxda über etwaige Neuerungen und Änderungen zu informieren.

 

6. Laufzeit des Vertrages / Beendigung

6.1. Der Vertrag zwischen Maxda und dem Partner wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten jederzeit zum Ende des folgenden Tages gekündigt werden. Die Kündigung kann auf bestimmte Partnerprogramme beschränkt werden. Im Falle einer solchen Kündigung ist dem Partner lediglich die weitere Teilnahme an den betroffenen Partnerprogrammen bzw. die Veranstaltung der betroffenen Partnerprogramme verwehrt. Die Nutzung der Plattform von Maxda bleibt jedoch grundsätzlich weiter möglich. Im Falle der Beendigung eines Partnerprogramms ist keine gesonderte Kündigung gegenüber dem daran teilnehmenden Partner erforderlich. Es genügt eine entsprechende Mitteilung.

6.2. Das Recht zur sofortigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere im Falle eines Verstoßes gegen die Regelungen in den Ziffern 10. und 17.1. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

6.3. Wird das gesamte Vertragsverhältnis zwischen dem Partner und Maxda ordentlich gekündigt, wird ein auf dem Transaktionskonto des Partners vorhandenes Restguthaben zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung abgerechnet, zur Auszahlung fällig und am 15. des auf den Beendigungszeitpunkt folgenden Monats an den Partner ausgekehrt.

 

7. Haftung von Maxda

Maxda haftet unabhängig vom Rechtsgrund der Haftung nur für Schäden oder vergebliche Aufwendungen des Partners, die auf einer Verletzung solcher Vertragspflichten beruhen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, und die typischerweise vorhersehbar sind. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde, für Schäden, die aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person eingetreten sind oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, sowie im Falle der Übernahme einer Garantie.

 

8. Teilnahme an Partnerprogrammen

8.1. Maxda präsentiert in einer speziellen Programmauswahl, die der Partner über den passwortgeschützten Partnerbereich aufrufen kann, alle verfügbaren Partnerprogramme. Sofern die Teilnahme an einem bestimmten Partnerprogramm von besonderen Bedingungen abhängig gemacht wird, sind diese in der Programmbeschreibung in der Programmauswahl angegeben. Der Partner hat die Möglichkeit, sofort an allen Partnerprogrammen teilzunehmen, deren besondere Teilnahmebedingungen er erfüllt. Ein Anspruch auf die Teilnahme an einem bestimmten Partnerprogramm besteht jedoch nicht.

8.2. Die Teilnahme an einem Partnerprogramm erfolgt durch die Einbindung eines der für das Partnerprogramm zur Verfügung gestellten Werbemittel in das Internet-Angebot des Partners oder durch die Erbringung sonstiger für das Partnerprogramm vorgesehener Media-Leistungen durch den Partner.

8.3. Erfüllt ein Partner die besonderen Teilnahmebedingungen eines Partnerprogramms nicht oder ist der Vertrag bezogen auf das Partnerprogramm bereits wirksam gekündigt, bindet der Partner aber gleichwohl ein für das Partnerprogramm zur Verfügung gestelltes Werbemittel in sein Internet-Angebot ein, wird kein Anspruch auf eine Vergütung für erreichte Vertriebsziele begründet.

8.4. Änderungen der Teilnahme- oder Vergütungsbedingungen eines Partnerprogramms werden dem Partner unverzüglich per E-Mail mitgeteilt (vgl. Ziffer 5.3.) und werden frühestens mit Beginn des folgenden Werktages ab 0:00 Uhr wirksam.

 

9. Einbindung von Werbemitteln

9.1. Erfüllt der Partner die allgemeinen Teilnahmebedingungen und die besonderen Teilnahmebedingungen eines bestimmten Partnerprogramms, wird ihm für die Dauer seiner Teilnahme an dem Partnerprogramm das nicht übertragbare Recht eingeräumt, die durch den Programmbetreiber im Rahmen der Plattform von Maxda zur Verfügung gestellten Werbemittel zum Zwecke der Werbung zu nutzen. Die Rechteeinräumung beschränkt sich auf die konkret vorgesehene Art der Nutzung des Werbemittels. Es ist nicht gestattet, ein Werbemittel zu bearbeiten oder für andere als die vorgesehenen Werbezwecke zu verwenden.

9.2. Für die korrekte technische Einbindung von Werbemitteln in das Internet-Angebot des Partners ist der Partner allein verantwortlich. Ihm ist bekannt, dass im Falle einer fehlerhaften Einbindung von Werbemitteln vermittelte Umsätze u. U. nicht korrekt erfasst oder nicht korrekt zugeordnet und damit auch nicht vergütet werden können. Der über die Plattform von Maxda zum Zwecke der Einbindung eines Werbemittels zur Verfügung gestellte HTML-Code darf nicht verändert werden. Änderungen sind nur gestattet, soweit sie für die Einbindung eines Werbemittels in einen Adserver zwingend erforderlich sind.

9.3. Der Partner ist gegenüber den Partnern seines Internet-Angebotes allein für die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen verantwortlich. Ihm ist bekannt, dass die Besucher aus datenschutzrechtlicher Aufklärungspflicht über die Verwendung und Speicherung persönlicher Daten verständlich zu informieren sind. Dies gilt auch für das Setzen bestimmter Cookies, welches auch das Erfordernis einer Zustimmung des Seitenbesuchers begründet.

Der Partner muss in der eigenen Datenschutzerklärung darauf hinweisen, das die Partnerlinks, Banner und Formulare von Maxda bereitgestellt werden und das die Erhebung der personenbezogen Daten bei Maxda Formularen über Maxda und nicht über den Partner erfolgt.

In der Datenschutzerklärung des Partners ist auf die Zusammenarbeit mit Maxda mit Nennung der Anschrift und Link zu den Maxda Datenschutzbestimmungen hinzuweisen:

„Das Maxda Antragsformular sowie die von Maxda zur Verfügung gestellten Links, Banner und Kreditrechner werden von der Maxda Darlehensvermittlungs GmbH, Boschstraße 3, 63746 Speyer bereitgestellt. Die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Maxda Antragsformular erfolgt durch Maxda im Einklang mit den europäischen Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie unter https://www.maxda.de/datenschutz „

9.4. Der Partner muss auf den eigenen Seiten ein vollständiges und rechtsgültiges Impressum sowie eine aktuelle Datenschutzerklärung mit den entsprechenden Hinweisen auf Maxda vorhalten.

 

10. Unzulässige Handlungen

10.1. Der Partner verpflichtet sich, es zu unterlassen, über die Plattform von Maxda zur Verfügung gestellte Werbemittel auf Internet-Seiten einzusetzen, deren Inhalt gegen geltendes Recht verstößt. Verboten ist die Einbindung insbesondere in Internet-Seiten, 
- deren Inhalt strafbar oder ordnungswidrig ist, - durch die Schutzrechte Dritter (insbesondere Urheber- und Leistungsschutzrechte, Kennzeichenrechte, Patentrechte, Gebrauchs- oder Geschmacksmuster, Namensrechte, usw.) verletzt werden; dies gilt auch für Rechtsverletzungen durch die Verwendung eines bestimmten Domain-Namens zur Adressierung des Internet-Angebotes, - die mit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen versehen sind, - die einen pornographischen oder jugendgefährdenden Inhalt haben (ausgeschlossen Werbemittel von Partnerprogrammen der Kategorie Erotik), - die gegen die guten Sitten verstoßen, - die diskriminierende Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexuelle Orientierung oder Alter enthalten.

10.2. Der Partner ist verpflichtet, die Zulässigkeit der Inhalte der von ihm angebotenen Internet-Seiten vor der Einbindung von über die Plattform von Maxda zur Verfügung gestellter Werbemittel zu überprüfen.

10.3. Die Manipulation des Maxda-Systems durch technische Vorrichtungen oder sonstige Mittel mit dem Ziel, Vergütungsansprüche zu erschleichen, ist untersagt. Verboten ist insbesondere das Generieren von "Leads" oder "Sales" durch den Partner selbst, und zwar sowohl unter Verwendung der eigenen Angaben, falscher Angaben oder von Angaben Dritter,  das Erstellen von Webseiten oder die Durchführung von Werbemaßnahmen, die den Kunden dazu animieren, eine Handlung ohne wirkliches Interesse vorzunehmen.

10.4. Die Einbindung von Werbemitteln in sogenannte "Paid4" oder „Cashback“ Dienste, bei denen Kunden für bestimmte Aktionen (Klicks, Anmeldungen, Leads, Käufe) durch den Partner Rückvergütungen oder sonstige Vergünstigungen erhalten, sind nicht erlaubt. Gutscheinportale und die Verwendung von Gutscheinen zur Generierung von Leads sind ausgeschlossen. Postview – Werbung ist ebenfalls nicht zulässig.

10.5. Die Verwendung von Browser Addons, Browser Plugins oder ähnlichen Tools, welche Manipulationen im Tracking auf der Maxda.de Seite vornehmen sind ausdrücklich untersagt.

10.6. Die Internet-Seite des Partners darf nicht in einer Weise gestaltet sein, die eine Verwechslungsgefahr mit der Website des Programmbetreibers begründen kann. Der Partner hat seine Website mit einem den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Impressum zu versehen, das ihn als Betreiber seines Angebotes ausweist.

10.7. Für die Versendung von Werbung per E-Mail verpflichtet sich der Partner es zu unterlassen, Werbung per E-Mailan Adressaten zu versenden, die nicht zuvor ausdrücklich und durch Double Opt in beweisbar in die Übersendung von E-Mails mit werbendem Inhalt eingewilligt haben. Im Beschwerdefall muss der Partner Maxda diesen DOI - Einverständnis Nachweis innerhalb 3 Werktagen vorlegen. Jede versandte Email muss den aktuell erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Unabhängig hiervon muss jede Werbe-Email einen gut sichtbaren, funktionierenden Link zum sofortigen Austragen des Empfängers bereitstellen. Ebenso ist ein gesetzeskonformes Impressum zu integrieren, aus dem deutlich erkennbar ist, wer der Versender ist. Es darf weder aus Impressum, Absendername oder Betreffzeile der Eindruck erweckt werden dass die Email von Maxda selbst versendet wurde.

 

11. Vergütung des Partners

11.1. Im Falle des Erreichens vorgegebener Vertriebsziele hat der Partner einen Anspruch auf eine erfolgsabhängige Vergütung gemäß den Vergütungsbedingungen des Partnerprogramms, die in der Programmbeschreibung in der Programmauswahl angegeben sind.

11.2. Die Erfassung der vergütungspflichtigen Leistungen des Partners und die Zahlungsabwicklung erfolgt über die Plattform von Maxda. Von dem Partner verdiente und von dem Programmbetreiber freigegebene Vergütungen werden dem Partner auf einem internen, von Maxda für den Partner geführten Transaktionskonto gutgeschrieben. Eine Gutschrift setzt voraus, dass das von Maxda für den Programmbetreiber geführte Transaktionskonto seinerseits ein ausreichendes Guthaben aufweist. Eine Verzinsung des Guthabens auf dem Transaktionskonto des Partners erfolgt nicht.

11.3. Die Abrechnung erfolgt im Gutschriftverfahren. Weist das Transaktionskonto des Partners am Ende eines Auszahlungsintervalls ( alle 14 Tage ) ein Guthaben von mindestens 20 EUR auf, wird dieses beim nächsten Zahlungslauf ausgezahlt. Der Partner kann diese Auszahlungshöhe auch selbst festlegen. Hierfür steht dem Partner im passwortgeschützten Partnerbereich eine entsprechende Funktion zur Verfügung.

11.4. Die Auszahlung des Guthabens erfolgt regelmäßig als Brutto-Vergütung, also inklusive einer eventuell anfallenden Umsatzsteuer. Für die umsatzsteuerliche Beurteilung der an Maxda erbrachten Leistungen ist der Partner selbst verantwortlich und nachweispflichtig.

11.5. Der Partner teilt Maxda unverzüglich mit, ob er umsatzsteuerlicher Unternehmer (Regelbesteuerung) oder Kleinunternehmer i.S.d. § 19 Abs. 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) ist. Weiterhin informiert der Partner Maxda, ob er umsatzsteuerfreie (Unter-) Vermittlungsleistungen oder umsatzsteuerpflichtige (sonstige) Leistungen erbringt.

11.6. Maxda bewertet jeden Account regelmäßig, um die Leadvergütung leistungsgerecht anzupassen. Solange eine Auswertung noch nicht stattfinden konnte, behält sich Maxda das Recht vor, maximal 100 bestätigte Leads in einem Zeitraum von 30 Tagen mit der eingestellten Provision zu vergüten und alles darüber hinaus auch im Nachhinein der erbrachten Leistung anzupassen. Dies gilt besonders für neue Partner und bei erheblich geänderter Werbestrategie bestehender Partner. Ausnahmen von dieser Regel sind nur nach schriftlicher Genehmigung möglich.

 

12. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Maxda behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Die Änderungen oder die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen teilt Maxda dem Partner per E-Mail mit. Die Änderungen bzw. die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, wenn der Partner ihrer Geltung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der E-Mail widerspricht. Maxda wird den Partner in der E-Mail auf die Widerspruchsmöglichkeit, die Frist und die Folgen der Untätigkeit des Partners gesondert hinweisen.

 

13. Verwendung personenbezogener Daten

13.1. Maxda verwendet die vom Partner im Zusammenhang mit seiner Registrierung und die während der Nutzung des Maxda-Netzwerks erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten wie Adresse, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse ausschließlich zum Zwecke der Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit dem Partner. Maxda beachtet dabei die geltenden Datenschutzbestimmungen gemäß Datenschutzerklärung.

13.2. Maxda gibt personenbezogene Daten des Partners nur dann an Dritte weiter, wenn und soweit dies zur Durchführung des Vertrages mit dem Partner notwendig ist, Maxda gesetzlich dazu verpflichtet ist, oder es zur Durchsetzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder anderer mit dem Kunden geschlossenen Vereinbarungen sowie der Rechte und Forderungen von Maxda erforderlich sein sollte.

 

14. Schlussbestimmungen

14.1. Ist der Partner Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtstand für alle Rechtstreitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis zwischen Maxda und dem Partner ergeben, Speyer.

14.2. Auf den Vertrag zwischen Maxda und dem Partner findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts Anwendung.

Sie haben Fragen?

Sollten Sie weitere Fragen haben, helfe ich Ihnen sehr gerne weiter.

Sie erreichen mich von Montag bis Freitag von 09:00 bis 18: 00

Telefon: 06232-68634031

E-Mail: h.weishaupt@maxda.de