Sie haben Fragen? Wir die Antworten!
1. Kostet die Anmeldung am Partnerprogramm etwas ?
Nein, die Anmeldung ist völlig kostenlos und unverbindlich. Am besten, Sie melden sich einfach mal an und testen unsere Werbemittel auf Ihren Kanälen. Dann können Sie sich schnell selbst überzeugen, wie lukrativ das für Sie sein kann.
2. Welche Vergütung gibt es ?
Das ist bei Maxda ganz einfach: Für alle Partner gibt es zum Start ab 20,- Euro pro Lead. Wenn sich die Qualität der Leads überdurchschnittlich entwickelt, vergüten wir auch gerne mehr. Das besprechen wir dann individuell.
3. Ab wann zählt ein Lead ?
Sobald alle Felder vollständig ausgefüllt sind und die Daten postalisch und inhaltlich logisch geprüft sind, wird der Lead freigegeben. Unabhängig davon, ob später daraus ein Kreditvertrag entsteht oder nicht. Ungültige, unvollständige, gesperrte und hart negative Leads sowie Dubletten werden nicht vergütet.
4. Was unterscheidet Maxda von den anderen Kredit Partnerprogrammen ?
Maxda hat mit nur 13 Eingabefeldern den mit Abstand kürzesten Lead. Andere Kreditanbieter fragen über 30 und teilweise sogar über 40 Felder ab. Je kürzer solch ein Lead ist, desto mehr Kunden werden diesen ausfüllen, desto besser ist damit die Umwandlung und damit auch Ihr Verdienst.
5. Was bedeutet „genehmigt“ und „ausstehend“ ?
Alle Leads werden auf postalische Korrektheit und Vollständigkeit geprüft, in dieser Phase ist der Status „ausstehend“. Dann werden diese spätestens innerhalb 14 Tagen freigegeben und auf „genehmigt“ gesetzt. Alle genehmigten Leads werden dann in den folgenden Auszahlungsläufen vergütet.
6. Wann erfolgt die Auszahlung der Provisionen ?
Maxda zahlt pünktlich immer in der ersten und dritten Woche des Folge – Monats die Lead aus der vorhergehenden ersten und zweiten Monatshälfte aus. In Ihrem Programm sehen Sie täglich aktuell die genehmigten Leads, welche bei den nächsten Auszahlungen vergütet werden. So können Sie Ihre Finanzen und Investments perfekt planen.
7. Was ist mit der Umsatzsteuer bei der Kreditvermittlung ?
Umsätze, die im Rahmen einer (Unter-) Kreditvermittlung durchgeführt werden, sind unter den in § 4 Nr. 8 Buchstabe a UStG genannten Voraussetzungen umsatzsteuerbefreit. Die Prüfung dieser Voraussetzungen obliegt dem Partner, also dem Empfänger der Vergütung.
Von der Kreditvermittlung zu unterscheiden sind Tätigkeiten im Rahmen von Media- und Vertriebsleistungen in Form von reinen Werbeleistungen. Diese sind im Regelfall umsatzsteuerpflichtig, sofern kein Ausnahmetatbestand greift.
Besonderheiten gelten ebenfalls, wenn es sich bei dem Partner um ein im Ausland ansässiges Unternehmen handelt.
Wir empfehlen Ihnen daher grundsätzlich einen versierten Steuerberater einzuschalten und uns kurz schriftlich nachzuweisen, ob Sie umsatzsteuerpflichtige oder umsatzsteuerfreie Leistungen erbringen. Wir werden dann entsprechende Gutschriften ausstellen. Erbringt der Partner umsatzsteuerpflichtige Leistungen, teilt er Maxda seine USt-ID-Nr. mit.
Die Vergütungen an im Ausland ansässige Partner werden unter Einbehalt der deutschen Umsatzsteuer mit dem Nettobetrag ausbezahlt, sofern die Umsatzsteuerfreiheit nicht nachgewiesen und bestätigt wurde.
8. Welche Werbemittel stehen zur Verfügung ?
Für Ihre Werbung stehen zahlreiche Banner zu unterschiedlichen Themen in allen gängigen Formaten bereit, verschiedene Emailtemplates, Textlinks und ein Whitelabel – Formular. Regelmäßig testen wir immer wieder neue Werbemittel, um immer aktuell zu sein. Und falls Sie dabei doch noch was vermissen sollten, dann sagen Sie es uns.
9. Kostet die Kreditanfrage den Kunden etwas ?
Nein, die komplette Anfrage ist für den Kunden kostenlos.
10. Und was ist mit schufafreien Krediten ?
Maxda ist die Nummer 1 bei der Vermittlung von schufafreien Krediten. Und auch hier gibt es für die Kunden für die Bearbeitung und Prüfung der Anfrage keine Kosten !
Sie haben Fragen?
Sollten Sie weitere Fragen haben, helfe ich Ihnen sehr gerne weiter.
Sie erreichen mich von Montag bis Freitag von 09:00 bis 18: 00
Telefon: 06232-68634031
E-Mail: h.weishaupt@maxda.de